Düsseldorf, Mittwoch, 10. November 2010
Rede zum Tagesordnungspunkt: Gesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung der Landschaftsverordnung
Das Bibliotheksgesetz ist wichtig und es ist richtig ein Bibliotheksgesetz zu erlassen.
Bibliotheken sind die am Meisten genutzten Kultureinrichtungen unseres Landes.
Ca. 26 Millionen jährliche Besuche und ca. 72 Millionen Ausleihen. Bibliotheken sind der Ort schlechthin, an dem Bildung, Erinnern und Bewahren, Forschen und Entdecken, aber auch Begegnen und Begeistern für Geschichten und für Sprache zu finden sind.
Daher ist es Ziel und Notwendigkeit, den Erhalt und die Fortentwicklung eines leistungsstarken Bibliothekensystems zu gewährleisten. Die SPD hat dies bereits mit einem Antrag vom 04.03.2008 dargestellt. Damals wurde durch die Landesregierung eine Bestandserhebung in Auftrag gegeben, deren Resultate im August 2009 vorlagen. Ein Bibliothekengesetz wurde zu diesem Zeitpunkt durch die alte Landesregierung nicht eingebracht. In den Haushalt wurden ca. 3 Millionen für das Bibliothekswesen eingestellt. Nun liegt ein Bibliothekenfördergesetz vor, welches als Forderung, aus der Opposition heraus, die Vervierfachung dieses Betrages, nämlich insgesamt 12 Millionen vorsieht, die verbindlich als Minimalförderung in das Gesetz geschrieben werden sollen.
Gleichzeitig zeigt sich im Gesetzesentwurf keine Aussage zur Pflichtigkeit. Ob und wie eine Kommune eine öffentliche Bibliothek vorzuhalten hat, wird nicht thematisiert. Um die Vielfalt und Flächendeckung er Bibliothekenlandschaft tatsächlich zu sichern, ist dies jedoch ein bedeutender Punkt. Dies ist neben der Forderung nach einem Bibliothekengesetz, welches die Finanzen regelt, die zweite Anforderung, welche die Enquete – Kommission formuliert hat.
Dadurch ist bedeutend und damit zu klären, inwieweit sich die Finanzierung der Kultur und damit auch der Bibliotheken von den Hauptträgern, den Kommunen, auf das Land verlagert, ob also die Fördermittel additiv zu den bisherigen kommunalen Mittel fließen, oder ob durch eine erhöhte Landesförderung Haushaltssicherungskonzepte in den Kommunen finanziert werden. Wenn das so ist, dann lassen sie uns gemeinsam feststellen, dass den Kommunen noch weiterreichender geholfen werden muss und lassen sie uns diesen Betrag gemeinsam beschließen, ohne eine Diskussion über den Haushalt loszutreten, die sie morgen wieder einmal führen möchten.
Durch die desaströse Finanzsituation in den Kommunen ist doch gerade die Kultur unter erhebliche Sparzwänge geraten, da sie als freiwillige Leistung angesehen, scheinbar Potential zur Kürzung aufweist. Hier setzen die Kämmerer ihren Rotstift an. Eben auch bei den Bibliotheken.
Dieser Druck lastet doch aber auf allen Sparten, auf den Bibliotheken, auf den Archiven, den Museen, den Orchestern, Musikschulen, den Schauspielhäusern und Opern und auf allen anderen Kultureinrichtungen auch. Alle sind durch die finanzielle Schieflage bedroht. Auch hier stellt sich sehr deutlich die Frage: welche Aufgabe hat das Land und welche die Stadt und wer bezahlt es letzten Endes.
Der Städtetag hat in diesem Zusammenhang am 20.09.2010 dargestellt, dass er keine Spartengesetze wolle, weil dadurch die Prioritätensetzung in den Kommunen erschwert werden würde.
Es erscheint daher folgerichtig, dass keine einzelne Sparte aus der Kulturlandschaft separiert und zeitlich getrennt herausgelöst wird und in Einzelgesetzlichkeit geregelt wird, sondern vielmehr eine Diskussion über ein grundsätzliches Gesetz für Kulturelle Bildung stattfindet, verknüpft mit der Frage der Pflichtigkeit der kulturellen Leistung.
Es besteht ansonsten die Problematik aufgrund des realen Drucks in den verarmten Kommunen, dass Sparten untereinander um die wenigen Finanzmittel konkurrieren und dann aufgrund zeitlicher Abfolgen, nach dem Motto: „wer zuerst kommt …“ auf der Strecke bleiben. Im Übrigen können die Fördermittel für die Bibliotheken auch ohne Spezial – Gesetzesgrundlage in den Haushalt eingestellt werden.
Wir sollten daher ganz genau prüfen, inwieweit ein Einzelgesetz Sinn macht oder eben lieber gleich eine Regelung für alle Sparten, in dem sich auch das Bibliotheksgesetz abbildet. Dies gilt es in einem Beteiligungsverfahren zu klären.
Vielen Dank daher für die Einbringung des Gesetzes, es zeigt die deutliche Handschrift als Opposition der Einladung und es bereichert die Diskussion im Ausschuss.
