Die Verhaftung der Täter des Missbrauchskomplexes Lügde liegt nun fast vier Jahre zurück. Bisher soll jedoch keiner der rund 30 nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellten Anträge in NRW einen Bescheid erhalten haben. Anders in Niedersachsen: Hier sollen bereits in sechs von 13 Fällen Hilfen bewilligt worden sein. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW stellt deshalb in der kommenden Plenarwoche (7.-9. Dezember 2022) einen Antrag zur Einrichtung eines Sonderhilfefonds sowie zur Benennung einer Ombudsperson, um den Betroffenen als Ansprechpartner im Umgang mit Behörden, Versicherungen und sonstigen Stellen zur Seite zu stehen. Darüber hinaus hat sie auch eine Sondersitzung des PUA „Kindesmissbrauch“ beantragt, in der Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, eine Opferanwältin und ein Vertreter des zuständigen Niedersächsischen Landesamtes als Zeugen geladen werden sollen, um die genauen Hintergründe der unzureichenden Opferhilfe zu erläutern. Hierzu erklärt Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im PUA „Kindesmissbrauch“:
„Dass die Opfer des ,Missbrauchskomplex Lügde‘ noch immer keine Hilfe erhalten haben sollen, ist ein unzumutbarer Zustand. Wir bedauern das zutiefst. Mit unserem Antrag wollen wir deshalb für schnelle Hilfe sorgen. Durch die Benennung einer Ombudsperson und die Einrichtung eines Sonderhilfefonds muss die Landesregierung die Betroffenen jetzt umgehend unterstützen. Es kann einfach nicht sein, dass auch vier Jahre nach Aufdeckung des Missbrauchskomplexes Lügde weder die Opferkinder noch die Familien entschädigt worden sind. Was in Niedersachsen geht, muss doch auch bei uns möglich sein. In einer Sondersitzung des PUA ,Kindesmissbrauch‘ wollen wir deshalb auch die genauen Hintergründe erfahren, woran eine schnelle Opferhilfe bisher scheitert. Was auch immer die Hürden sind: Die Landesregierung muss sie umgehend beseitigen.“
Hinweis: Den Antrag der SPD „,Missbrauchskomplex Lügde‘- Opfer und deren Familien brauchen dringend Hilfe – Soforthilfefonds bilden, Ombudsperson einsetzen, gesetzliche Regelungen anpassen, wenn erforderlich.“ finden Sie hier.