In der heutigen Plenardebatte stellte Andreas Bialas für die SPD-Fraktion klar, dass über den Einsatz für den Klimaschutz Konsens in allen demokratischen Parteien bestehe. Über den Weg hin zu diesem gemeinsamen Ziel gebe es unterschiedliche Gestaltungs- und Zeitpläne, und legitime Formen des Protestes seien als Kritik an diesen unterschiedlichen Auffassungen gerechtfertigt.
Emotionale Aufregung über Proteste, die aus dem Rahmen fallen, sei ebenfalls verständlich, so Bialas. Er stellte klar, dass sein Verständnis für diese Proteste bei Straftaten abrupt endet und forderte für kriminelles Handeln strafrechtliche Konsequenzen.
Aber: Klimaproteste auch nur in die Nähe von Extremismus zu rücken, ist völlig unzulässig: „Als Extremisten werden diejenigen bezeichnet, die den demokratischen Verfassungsstaat fundamental ablehnen und eine anderweitige Ordnung oder Unordnung anstreben. Es sind also Ideologien, die sich gegen die grundlegenden Werte und Verfahrensregeln unseres Staates richten.“ Die Forderungen der Klima-Aktivist:innen nach dem Schutz des Lebensraums für zukünftige Generationen sei aber nach § 20a völlig verfassungskonform und geradezu Staatsziel.
„Wer nun diese Debatte für den Klimaschutz als Klimaextremismus oder-hysterie versucht zu brandmarken, wer die Protestformen mit dem Begriff des Extremismus etikettiert, der relativiert den Extremismus-Begriff“, warnte Bialas. „Die Festkleber:innen regen auf. Diese Proteste sind unbequem, provozierend, anmaßend, ärgerlich; mitunter auch gefährlich, mitunter auch strafbar. Aber Extremismus ist das beileibe nicht.“
Bialas schloss mit Blick auf die Proteste: „Dort sitzen häufig genug unsere eigenen Kinder. Und sie fordern eine lebensfähige Welt für unsere nächsten Generationen. Die verunglimpft man nicht, die etikettiert man nicht als extrem, mit ihnen redet man. Und in der Politik: hier gilt es, gute Lösungen zu finden. Das ist unsere Aufgabe..“
Sehen Sie hier die Rede von Andreas Bialas.