In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I zum Missbrauchskomplex Lügde wurden zwei Zeuginnen vernommen, die als Psychosoziale Prozessbegleitung in NRW und in Niedersachsen eingesetzt werden. Eine solche Prozessbegleitung muss in NRW durch die Eltern – in der Praxis durch einen Anwalt oder eine Anwältin – beantragt werden. Bei den Kindern von Lügde war dies nur ungefähr bei der Hälfte der Betroffenen der Fall. Dazu erklärt Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Landtag NRW im PUA I:
